Allgemeine Geschäftsbedingungen der GERMAAT Industrieanlagen GmbH
 
1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil jedes zwischen uns und dem Kunden bzw. Lieferanten abgeschlossenen Vertrages. Einkaufsbedingungen unseres Kunden oder Verkaufsbedingungen unseres Lieferanten verpflichten uns nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

2. Angebote, Preise

Unsere Angebote sind bezüglich der Preise, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeiten freibleibend. Aufträge und mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform und beziehen sich immer nur auf den einzelnen Vorgang, für den sie getroffen wurden.
Bei Preisangeboten und Rechnungen für Käufer im Inland verstehen sich die Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die angegebenen Preise enthalten nicht Transport, Verpackung, Zölle und sonstige Abgaben Sollten wir in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung unsere Preise allgemein ermäßigen oder erhöhen, so wird der am Tage der Lieferung gültige neue Preis berechnet. Im Falle der Preiserhöhung ist der Käufer berechtigt innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntgabe der Erhöhung des Preises, den Preis abzulehnen. Wir können dann den Vertrag sofort kündigen bzw. von ihm zurücktreten.
Alle Rückerstattungen auf von uns bezahlte Zölle stehen uns zu. Der Käufer hat uns die dafür erforderlichen Unterlagen sofort zur Verfügung zu stellen. Nach Kaufabschluß eintretende Erhöhungen von Zöllen und sonstige öffentliche Abgaben die Ware sowie Frachten betreffend, gehen zu Lasten des Käufers. Liegt den eingerechneten Frachtkosten ein Mindestmengentarif zugrunde, so sind bei Nichterreichung der vereinbarten Menge etwaige Frachtdifferenzen vom Käufer zu tragen. Zwischenzeitliche Änderungen der Währungsparitäten sowie Währungs-, Umtausch- und Bankgebühren gehen gleichfalls zu Lasten der Käufer.

3. Lieferungen

Die Lieferung erfolgt ab unserem Auslieferungslager. Soll die Ware frachtfrei versandt werden und fehlen besondere Weisungen, so sind Beförderungsweg und -art, Transportmittel und -verpackung unserer Wahl überlassen. Der Versand in Deutschland erfolgt bei Bahntransport bis zu der dem Bestimmungsort der nächstgelegenen Bahnfrachtstation, bei LKW-Transport bis zum Haus/Werk.
Erfolgt die Lieferung in Leihbehältern, sind diese spätestens nach 30 Tagen leer und frachtfrei zurück zusenden. Der Käufer haftet für von ihm zu vertretende Schäden an den Leihbehältern. Soll die Anlieferung oder Beförderung in vom Käufer gestellten Lagerbehältern oder Transportmitteln erfolgen, sind diese fracht- und spesenfrei an dem von uns angegebenen Auslieferungsplatz in einwandfreiem und gesetzlich vorgeschriebenem Zustand und gültigen Papieren in entsprechender Größe, Höhe, Breite, Länge und Lastkraft und mit ausreichend freier Ladefläche und Sicherungsgurten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Allein der Käufer ist verpflichtet diese vor deren Befüllung auf Eignung, einwandfreien Zustand, Sauberkeit, Fassungsvermögen u.a. zu überprüfen. Verzögert sich die Lieferung aufgrund nicht ordnungsgemäßer oder nicht rechtzeitiger Gestellung, so lagern Ware sowie Lagerbehälter und Transportmittel bei uns auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Lieferbereitschaft dem Versand gleich. Liefertermin ist das Versanddatum. Kann wegen Mängel keine Verladung der Ware erfolgen, vertritt der Käufer die Lasten und Kosten der verspäteten Auslieferung.
Werden Unterlagen des Käufers benötigt, verschieben sich die Liefertermine so lange, bis die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt worden sind. Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung können nicht geltend gemacht werden. Befindet sich die gelieferte Ware im Zolllager so ist der Käufer verpflichtet, alle geforderten Papiere zur Auslösung der Ware selbst auf schnellstem Weg zu beschaffen bzw. vom Lieferanten anzufordern. Die Kosten des Zollagers gehen zu Lasten des Kundens.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Etwaige Teillieferungen gelten hinsichtlich der Rechnungserteilung und Zahlung jeweils als besonderes Geschäft.
Vertragsabschlüsse mit vereinbarten Teillieferungen (Abrufaufträge) verpflichten den Käufer zur Abnahme der Teillieferungen in ungefähr gleichen Monatsraten, sofern nicht Abweichendes vereinbart ist. Anschläge, Betriebs-, Verkehrs-, Versandstörungen, Feuerschäden, Mangel an Rohstoffen und Arbeitskräften, Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen und sonstige Fälle höherer Gewalt, welche die Herstellung oder den Versand beeinträchtigen oder verhindern, befreien uns für Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung der Lieferung. Bei Abnahmeverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, von dem Vertrag nach erfolglosem Ablauf einer Frist von 7 Tagen zurückzutreten. Unser Anspruch auf Schadenersatz beträgt 25% des Verkaufspreises sowie die üblichen Lagerkosten, es sei denn, wir weisen einen höheren oder der Kunde weist einen niedrigeren Schaden nach. Wir sind berechtigt, aber nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Weisung verpflichtet, Lieferungen auf Kosten des Käufers zu versichern.

4. Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auch bei frachtfreier Lieferung beim Übergang der Ware an den Frachtführer auf den Käufer über. Bei vom Käufer zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf ihn über.
Wird auf Verlangen des Käufers eine bestimmte Versandart und/oder Versandweg gewählt, so hat er die dadurch gegenüber der günstigeren Versandmöglichkeit entstehenden Mehrkosten auch bei frachtfreier Lieferung zu tragen.
Bei Gewichts- und Mengendifferenzen, die weder von uns noch vom Käufer zu vertreten sind, ist das Abgangsgewicht bzw. die Füllmenge am Auslieferungsort oder die durch eine Messvorrichtung des Transportmittels am Auslieferungsort festgestellte Füllmenge, maßgeblich.

5. Zahlung

Die Zahlung ist unverzüglich nach Rechnungserhalt ohne Abzug in Euro zu leisten. Die Annahme anderer Währung unterliegt besonderer Vereinbarung. Wird eine Frist als Zahlungsziel vereinbart, so beginnt die Frist mit dem Rechnungsdatum zu laufen. Zahlungen sind nur rechtzeitig erfolgt, wenn der Betrag am Fälligkeitstag auf dem von uns angegebenen Konto uneingeschränkt zur Verfügung steht. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes, mindestens aber 8% per anno sowie Mahngebühren in Höhe von 10 Euro je Mahnung zu berechnen. Die Geltungmachung eines höheren Schadens bleibt unberührt. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber, nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung angenommen. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Im Übrigen bewirkt der Zahlungsverzug die Fälligkeit aller zwischen den Parteien offenen Fakturen und Forderungen des Verkäufers. Entstehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sowie bei Erstkunden, sind wir berechtigt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Falls der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnungen nicht nachkommt, können wir jegliche weitere Lieferung an den Käufer einstellen.
Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten und von uns anerkannt sind.

6. Gewährleistung, Haftung

Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungsobliegenheiten u.a. bezüglich des Zustandes, der Menge und der Eignung der Ware ordnungsgemäß nachkommt und Mängelrügen unverzüglich, spätestens binnen einer Woche nach Erhalt der Lieferung, schriftlich uns gegenüber geltend macht.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns innerhalb einer Woche nach Entdecken mitzuteilen. Nicht als Mängel gelten geringe Abweichungen, insbesondere bei Nachlieferungen. Bei begründeter Mängelrüge sind wir zur Ersatzlieferung berechtigt. Ist eine Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung nicht erfolgt, so kann der Käufer Kaufpreisminderung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Beruht die Schadensursache auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder werden wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) schuldhaft verletzt, ist die Haftung auf den voraussehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Schaden unter Ausschluß von mittelbaren Schäden, Folgeschäden und reinen Vermögensschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, begrenzt.

7. Eigentumsvorbehalt

Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen, einschließlich des Ausgleichs eines Kontokorrentsaldos. Dieser Vorbehalt erstreckt sich entsprechend auch auf durch Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware entstehende Erzeugnisse, die der Käufer für uns verwahrt. Mit der Annahme unserer Waren tritt der Verkäufer bis zur völligen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen, seine aus der Veräußerung der uns gehörenden Waren entstehende Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Solange der Käufer bereit und in der Lage ist, seinen Verpflichtungen uns gegenüber fristgerecht nachzukommen, ist er berechtigt, über unser Vorbehaltseigentum und über unsere Forderung im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Außergewöhnliche Verfügungen sowie Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und -abtretungen sind unzulässig. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mitzuteilen.

8. Anwendungstechnische Beratung, Patente

Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift ist unverbindlich - auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter - und befreit unsere Kunden nicht von der eigenen Prüfung der von uns gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Der Käufer übernimmt alle Ansprüche aus einer etwaigen Verletzung von Schutzrechten Dritter durch die Einfuhr oder den Gebrauch der von uns gelieferten Waren.

9. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Schwerin oder Hamburg. Für alle mit uns bestehenden Rechtsbeziehungen ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des „UN Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf“ maßgebend. Ergänzend gelten die Incoterms in der jeweils neuesten Fassung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen läßt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr durch eine solche zu ersetzen, die dem hier zum Ausdruck gekommenen Willen in zulässiger Weise am nächsten kommt.